AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kopp Tours
für die Buchung von Seminaren und touristischen Leistungen.
Sehr geehrte Kunden, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Seminar- und Reisebedingungen der Kopp Tours GmbH. durch. Diese Seminar-/Reise- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Seminar-, Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung genannt werden. Diese entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
1. Abschluss des Seminar-/Reisevertrages
1.1. Mit Ihrer Buchung (Seminar-/Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Seminar-/Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, per Telefax, telefonisch, mündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen. Der Seminar-, Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Kopp Tours zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.
1.2. Liegen Ihnen unsere allgemeine Geschäftsbedingungen nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Seminar-, Reisebestätigung/Rechnung.
1.3. Weicht der Inhalt der Seminar-,Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.
1.4. Die von Kopp Tours gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Seminarleistungen z.B. Seminarablauf / Inhalt / Mindesteilnehmerzahl / die Stornopauschalen / zusätzliche Kosten / Zahlungsmodalitäten (gem Artikel 250 §3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur nicht Bestandteil des Vertrages sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.5. Wird in fremden Namen einzelne Reiseleistungen vermittelt, z. B. Linien- oder Charterflüge, Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Mietwagen, Fährtransporte, etc. oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ggf. den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners des Reisenden. Diese werden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. stehen auf Anforderung zur Verfügung.
2. Bezahlung
2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Seminar-, Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20 % bei reiner Seminarbuchung und Seminarbuchung inklusive Hotelleistung, bei einer Seminarbuchung in Verbindung mit Flugpauschalreise beträgt die Anzahlung 30 % von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Prämie für eine eventuelle Reiseversicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. In jedem Fall wird Ihnen mit der Seminar-, Reisebestätigung/Rechnung der Sicherungsschein übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert.
2.2. Die Seminar bzw. Reiseunterlagen werden unverzüglich nach Eingang der Restzahlung übermittelt.
2.3. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Mahnung mit Fristsetzung und/oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Seminar-, Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
3. Leistungen
3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Seminar-, Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Informationen in Orts- und Hotelprospekten sind für uns unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung bzw. Reisebestätigung gemacht wurden.
3.3. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Seminar-, Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Seminar-, Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Seminars oder der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5%, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden - Rücktrittskosten
5.1. Sie können jederzeit vor Seminar-, Reisebeginn von dem Seminar oder der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Auftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Kopp Tours GmbH.
5.2. Treten Sie vom Seminar-, Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Seminar-, Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Seminar-, Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen. Die Höhe richtet sich nach dem Seminar-, Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis fordern müssen:
5.3. Bei reinen Seminarbuchungen und Hotel inkl. Seminarbuchung
bis 30 Tage vor Seminarbeginn |
20 % | |
bis 22 Tage vor Seminarbeginn |
30 % | |
bis 11 Tage vor Seminarbeginn |
50 % | |
ab 10 Tage vor Seminarbeginn oder bei Nichtteilnahme am Seminar |
100 % |
Seminarkosten sind die Seminargebühr inkl. der Tagungspauschale.
5.4. Bei Flugpauschalreisen in Verbindung mit einem Seminar
bis 30 Tage vor Reiseantritt |
30 % | |
bis 22 Tage vor Reiseantritt |
35 % | |
bis 15 Tage vor Reiseantritt |
55 % | |
bis 11 Tage vor Reiseantritt |
70 % | |
ab 10 Tage vor Reiseantritt |
100 % |
5.5. Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt (z.B. Sondertarif), werden evtl. von Ziffer 5.4. abweichende Stornobedingungen angewendet. Stornierung- und Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen. Eine Reihe von Sondertarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen. Diese können nur zu 100% storniert werden.
5.6. Sofern bei Angeboten, Sonderleistungen und bestimmten Unterkünften abweichende Stornierung- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
Eine bei Vertragsabschluss getätigte Reiseversicherung kann nicht zurückerstattet werden.
Wir behalten uns außerdem das Recht vor, das Seminar oder die Reise bei unvorhersehbaren Ereignissen zu stornieren. In diesem Fall wird der Kunde seine Anzahlung zurückerhalten, weiteren Schadensersatzforderungen werden nicht nachgegeben.
6. Umbuchung, Ersatzperson
6.1. Auf Kundenwunsch nimmt Kopp Tours, bei reinen Seminarbuchungen und Seminarbuchungen inkl. Hotel, vor Beginn der in 5.3. genannten Fristen eine Abänderung der Reisebestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden € 50 pro Buchung erhoben. Bei einer Nennung von einer Ersatzperson reduziert sich die Umbuchungsgebühr auf € 20.
6.2. Bei Flugpauschalreisen und Flüge haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung – sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 100. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr.
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Seminar-, Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen
8. Rücktritt durch den Veranstalter
Kopp Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Kopp Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Kopp Tours, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 6 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindest-Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung/Bestätigung für das entsprechende Seminar, der Reise auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die nicht Durchführung des Seminar, der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
9. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Seminar-, Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651j BGB verwiesen, der lautet:
9.1 Wird das Seminar bzw. die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Kopp Tours als auch der Teilnehmer/Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
9.2 Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
10. Gewährleistung
10.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreise geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.
10.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft aufgeben, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung oder Agentur zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
11. Haftung, Verjährung
11.1. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
11.2. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
11.4. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt.
11.5. Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen.
a) Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbartem Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen
b) Bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis vom Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.
11.6. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über von Ihnen erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.
12. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
12.1. Sind wir lediglich Vermittler fremder Leistungen (siehe Ziffer 1.5 dieser Reisebedingungen), so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
12.2. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben uns gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von uns gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
13. Unsere Referentinnen/Referenten
Für alle unsere Seminare haben wir einen oder zwei Referentinnen/Referenten benannt. Sollte im Falle einer Erkrankung ein/e Referentin oder Referent ein Seminar nicht durchführen können, wird sich Kopp Tours um einen qualifizierten Ersatz bemühen. Ist dies aufgrund der Kurzfristigkeit nicht möglich ist Kopp Tours gezwungen das Seminar abzusagen und bietet den Kunden eine kostenfreie Umbuchung auf einen Ersatztermin an oder es besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
14.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Für Angehörige anderer Staaten oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte kontaktieren Sie das zuständige Konsulat.
14.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
14.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise.
15. Informationspflichten über Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, werden wir Sie darüber informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Die "Black List" im Flugverkehr ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de abrufbar.
16. Versicherungen
16.1 Eine Reiserücktritts-Versicherung ist im Preisangebot nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes zugesichert ist.
16.2 Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte.
16.3 Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfallhilfe.
17. Zusatzbedingungen für sog. "geschlossene Gruppen"
17.1. Die Zusatzbedingungen für Reisen „geschlossener Gruppen“, gelten ergänzend zu den vorstehenden Reisebedingungen. Reisen geschlossener Gruppen werden durch einen Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen für einen bestimmten Teilnehmerkreis bei uns gebucht.
17.2. Besondere Haftung für Reisen in „ geschlossene Gruppen“.
17.2.1. Kopp Tours als Veranstalter haftet nur für bestätigte Leistungen in der Reisebestätigung.
17.2.2. Wir haften nicht für anderweitige, vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierten oder angebotenen Leistungen, die nicht in unserer Reisebestätigung enthalten sind. Hierunter zählen insbesondere:
a) Organisierte An- und Abreise vom Gruppenauftragsgeber bzw. Gruppenverantwortlichen zu den von uns vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseorten
b) Vom Gruppenauftragsgeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte Ausflüge und Begegnungen am Reiseort
c) Zusicherungen und Auskünfte gegenüber den Kunden, die nicht in unserer Reisebestätigung enthalten sind
d) Auf Wunsch des Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen vermittelte Reiseleiter.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
18.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Kopp Tours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.2. Der Kunde kann Kopp Tours nur an deren Sitz verklagen.
18.3. Für Klagen von Kopp Tours gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Eschborn vereinbart.
19. Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite www.medico-seminare.de/common/info/datenschutzerklärung.html